Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Rückzahlung von Fördermitteln für den Alleenradweg
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Rückzahlung von Fördermitteln für den Alleenradweg